altes.tauchen -> Technik -->  Ventilschutz und Schutz beim Transport (Gefahrgut-Transport)

Das habe ich als Möglichkeiten für den Ventilschutz gefunden.

Schutz beim Tauchen

Einfacher Winkel (Cobra guard)

Winkel in anderer Form

Ziemlich perfekt für Upside down


Ist Ventilschutz beim Tauchen sinnvoll?

Ralf W. schrieb in de.tec.tauchen:      >Was sind cobra-guards?

Cobra guards "sollen" das Ventil und den Automaten schützen. Sie sind am Flaschenhals befestigt.
cobraguards am Doppel cobraguardDann geht ein Metallsteg hinter dem Ventil nach oben, um an der Oberseite des Ventils rechtwinklig nach vorne abzubiegen. Ähnlich wie die Kopfführung einer Kobra.
Sie sind ziemlich nutzlos, da sie je nach Ausführung die Betätigung des Ventils behindern können, eine erhebliche Gefahr bedeuten, die Leine oder beim Wracktauchen irgendwelche Kabel einzufangen, und die Beherrschung der Tarierung derartige Teile eh überflüssig macht. Der Automat ist nicht gefährdet, da er unterhalb des Ventils liegt.
SeitenanfangDie Schläuche stehen bei korrekter Schlauchführung auch nicht ab, der Ventilkörper selber ist robust, und das Drehventil muß zugänglich bleiben.
Dieser Metallverhau sieht aber martialisch aus, und ist genauso sinnvoll, wie ein Fuchsschwanz an einer Manta-Antenne war.
Gruß, Reinhard (B.)

Ventilschutz von OMS

Schutz an Atemgerät
der Feuerwehr

Cobras für Upside Down

Profi-Ventilschutz
(wie oben montierter)

Standfüße
Aircon

Standfüße

Divetec

Flaschenfuß und u.U. Ventilschutz

Ventil-Schutzblech aus Edelstahl

Seitenanfang

 

Hier ist noch der ultimative Ventilschutz zum Höhlentauchen, an dem nichts hängenbleiben kann (wenn McMurphy mitspielt).

Aber wie dreht man damit im Fall der Fälle die Ventile zu?

Free the rubber knobs!  ;-))

Schutz beim Transport                           Vorschriften Transport 1997  Teil1   Teil2

Scubapro (~50€) mehrfach bei EBAY versteigert, für 10/12er lang Tragebügel und Schutz Lösung von Scuba Sicherheitstechnik (~60€)
dann doch viellecht etwas überdimensioniert?  

Die Perfektion für zwei 10er (Schweizer Armeebehälter)

Hübsche
Halterung
(EBAY)

Die solide Flaschenkiste!

Rollschutz Flaschenhalterung Rollstopper
Rollstopper...die reichen wohl nicht! Aus Alu-Profil geschweißt Flaschenhalterung Rollstopper

Bauanleitung A. Beckmann            Video Ventilabbruch                  Gefahrgutverordn. Straße 1974

SeitenanfangUlf  schreibt:
GGVS ist sehr vorsichtig zu handhaben.
Aber es brauchen Transporte mit einer oder zwei Pressluftflaschen
a nicht gekenzeichnet zu werden und
b Ihr braucht euch um Strafen keine Sorgen zu machen.
Die sind bei solchen kleinen Mengen nicht zulässig.

gefahr2.jpg (23789 Byte)Es gibt im GGVS eine kleine Lücke. Diese Lücke betrifft Privatpersonen.
Dabei geht es darum, daß Privatpersonen, die GGVS-Transporte, wie z.B. palettenweise Haarspray oder Sontiges, ausführen, bis zu einer bestimten Menge über die Grenze der Kenzeichnungspflicht hinaus, keinen GGVS-Schein benoetigen. Solche Transporte duefen nur ausschliesslich fuer private Zwecke bestimmt sein. Um sicher zu gehen, daß die Bullen einem nicht trotzdem einen reindrehen, gibt es einen Handzettel, wo das nochmal genau draufsteht. Dekra, TÜV und noch ein paar andere geben diese Zettel aus. Das einzige, worauf man achten sollte, ist, daß die Pressluftflaschen den grünen Gefahrzettel mit einer kleinen 2 draufkleben haben, und das TÜV-Siegel sollte gueltig und nicht zerissen sein.
Oder um sicher zu gehen, macht man einen GGVS/ADR-Schein drauf. Dann darf man alles, was Stueckgut ist (bis auf Munition und radioaktive Stoffe) transporieren, ohne daß jemand einen was anhaben kann. Bei nicht gültigem TÜV-Siegel einfach ein großes Handtuch ueber die Flasche legen .


SeitenanfangGGVS Bestimmung: Quelle www.DLRG.de

Werden Beförderungseinheiten mit mehr als 3,5 t zGG eingesetzt (beim Mitführen eines Anhängers ist das zGG mitzuaddieren) und beträgt die Bruttomasse bei der Beförderung von Preßluftflaschen mehr als 1000 kg, oder, wenn noch andere Gefahrgüter befördert werden, die Produktsumme mehr als 1.000 beträgt, so muß der Fahrer nach Rn 10 315 Abs. 2 i.V.m. Rn 10011 der Anlage B im Besitz einer "ADR-Bescheinigung über die Schulung der Führer von Kraftfahrzeugen zu Beförderung gefährlicher Güter" sein (der sog. Gefahrgut-Führerschein).


Ich habe mir noch mal meine Unterlagen angesehen und äußere mich jetzt mal zu dem reinen Preßlufttransport:

Als Überschrift kann man das ganze nach GGVS, Ausnahme Nr.55(s) sehen.

Das bedeutet keine Anwendung der Vorschriften der ADR, da Befreiung nach ADR Rn2009 a), b), e), insbesondere:

Befreiung vom Beförderungspapier gem Rn. 2002 Abs 3 a) und Mitführpflicht der Unfallmerkblätter durch Ausnahme Nr. 55 (S) GGAV, da Gesamtbruttomasse <1000kg und im INNERSTAATLICHEN Verkehr Befreiung der Mitführpflicht eines Feuerlöschers durch Ausnahme Nr. 85, da Gesamtgewicht <3,5t und Gesamtbruttomasse <1000kg

Bei reinem Drucklufttransport Befreiung von der Belüftung durch Ausnahme Nr. 83 im INNERSTAATLICHEN Verkehr, somit auch Befreiung von den Vorschriften der GGVS/ADR, die sich beziehen auf:

- Fahrzeuge und Ausrüstung (alle Abschnitte 2 des I. und II. Teiles),
- Fahrzeugbesatzung (Rn. XX311 des I. und II. Teiles),
- besondere Schulung der Fahrzeugführer (Rn. 10315),
- Überwachung des Fahrzeuges (Rn. XX321 des I. und II. Teiles),
- Personenbeförderung (Rn. 10325),
- die schriftlichen Weisungen (Rn. XX385 des I. und II. Teiles),
- Be- und Entladestellen (Rn. XX407 des II.Teiles),
- besondere Bedingungen hinsichtlich des Verkehrs der Fahrzeuge (alle Abschnitte 5 des I. und II. Teiles).


SeitenanfangAuslegung der Vorschriften   (nach "Handbuch des Tauchsports", Delius Klasing Verlag)

ADR und GGVS.

Die "GefahrenGutVerordnung Straße" - kurz GGVS - beschäftigt sich mit dem Transport von gefährlichen Gütern im Straßenverkehr. Zu diesen "gefährlichen" Gütern zählen auch Druckgasbehälter. Eine Tauchflasche ist ein unter Druck stehender, gefüllter Druckgasbehälter und damit prinzipiell wie jeder andere Druckbehälter zu behandeln.

Beförderung von Ladung im KFZ.
Generell gilt laut STVO §§ 22,23 "...die Verkehrssicherheit des KFZ darf durch die Ladung nicht beeinträchtigt werden..." Das heißt, unabhängig von anderen Verordnungen ist die Ladung (also auch die Tauchflaschen) so zu sichern, daß sie nicht verrutschen kann. Dies ist durch geeignete Mittel sicherzustellen. Für Tauchflaschen bedeutet das, daß sie mit Zurrgurten, Klemmbalken, Kisten oder rutschhemmenden Unterlagen zu sichern sind. Außerdem hat eine Sicherung durch Schutzkappe, Schutzkiste oder anderen Schutzvorrichtungen zu geschehen.

Transportvorschriften der GGVS.
- Das KFZ muß belüftet sein.
- Es muß ein Feuerlöscher an Bord sein.
- Es sind Transportpapiere nötig.
- Die beförderten Gefahrgüter sind zu kennzeichnen.
- Die Ladung ist entsprechend zu sichern.

Ausnahmen für die Anwendung der GGVS.
Wenn die Gesamtmasse der beförderten Gefahrgüter 1000 kg zu nichtgewerblichen Zwecken nicht überschreitet, gelten folgende Ausnahmen:
- Wenn nur Preßluft befördert wird, ist eine ständige Belüftung nicht nötig.
- Es ist kein Feuerlöscher nötig.
- Innerhalb Deutschlands ist das Mitführen von Beförderungspapieren nicht nötig.

Wenn Geräte befördert werden, die als PSA (Persönliche SchutzAusrüstung) einzustufen sind, und alle Komponenten als Tauchgerät montiert über das CE-Zeichen verfügen, sind die weiterreichenden Anordnungen der GGVS nicht anzuwenden.

Notfallkoffer mit Sauerstofflasche gelten ebenfalls als Arbeitsgerät und sind nicht kennzeichnungspflichtig.

Gefahrgutzettel.
Unabhängig von allen Ausnahmen ist es ratsam, alle Flaschen entsprechend den ab 2006 geltenden Vorschriften zu kennzeichnen. Für Preßluft gilt: 1002 Luft, verdichtet (Druckluft).
Außerdem muß ein Gefahrzettel auf der Flasche angebracht sein. Hierfür gibt es zwei Versionen:
- 10 x 10 cm grünes Quadrat auf der Spitze stehend mit entsprechender Beschriftung
- 2 x 2 cm grünes Quadrat auf der Spitze stehend mit entsprechender Beschriftung
Der Aufkleber bedeutet "Gasgemisch Gefahrenklasse 2 Ziffer 2". Der Aufkleber darf keine Prägung verdecken. Die Bestimmungen gelten auch für leere oder teilentleerte Flaschen.

Farbkennzeichnung der Gasflaschen.
Durch die neue DIN EN 1089-3 "Gasflaschen-Kennzeichnung, Teil 3 Farbkodierung" wird die bisherige Richtlinie des Deutschen Druckgasausschusses ungültig. Es ist eine Übergangsfrist bis zum 01.07.2006 vorgesehen. Innerhalb dieser Frist sind beide Farbgebungen gültig. Während der Übergangszeit sind die neuen Farbkodierungen durch ein "N" (=Neu) zu kennzeichnen. Nach dem 01.07.2006 gelten nur noch die neuen Farbkodierungen wie oben dargestellt.

SeitenanfangTauchflaschen fallen in Zukunft dann unter den Sammelgebriff der Gasgemische für Inhalation. Dies ist entscheidend, da für technische Gase mitunter andere Farbgebungen vorgeschrieben sind.


Transportschaden bei der Deutschen Post Transportschaden

Dieses Doppel wurde im Karton per Post verschickt (natürlich drucklos!!!) und der Karton offensichtlich auf eine Ecke fallengelassen (rechte Flasche also nach oben gedrückt).
Man sieht, was da für Kräfte auftreten. Die beiden Ventile (noch nicht abbruchgeschützt bis 120 J) waren Schrott.
Seitdem nehme ich Doppel vor dem Verschicken auseinander!

Hauptseite -> Technik --> Ventilschutz


SeitenanfangBjoern M.  in d.r.s.t. im Mai 2002
zu Transport von Flaschen (Österreich-Kroatien)

>Da ich nächste Woche nach Kroatien (via Österreich, Slowenien) fahre, interessiert mich, ob ich besondere Vorschriften beim Flaschentransport beachten muß. Kann mir da jemand weiterhelfen?
>Ich möchte einiges an Flaschen mitnehmen (Preßluft, O2/Nitrox und Argon).
>Wie sieht es aus, wenn die Flaschen leer sind?
 
Wenn die Flaschen leer sind (unter 2 Bar Gesamtdruck) gelten sie nicht als Gefahrgut - ergo ergibt das kein Problem beim Transport.
 
Wenn Du gewerblich unterwegs sein solltest (als Organisator einer Reise o.ä.), dann gelten strengere Vorschriften bzw. geringere Frei-Mengen.
 
Wenn Du die Grenze überschreitest, dann solltest Du ein ausgefülltes Formular für den "grenzüberschreitenden Verkehr mit Gefahrgut nach ADR" dabei haben.
 
Die gesetzlichen Grundlagen kannst Du u.a. im "Bartmann" - Taucher-Handbuch, Ecomed-Verlag nachlesen. Wesentlich sind eigentlich nur die Ventilschutzkappen, die maximalen Bruto-Frei-Mengen an Flaschen und die korrekte Kennzeichnung der Flaschen.


SeitenanfangGefahrengutaufkleber auf Tauchflaschen   
Jörg H.   in de.rec.sport.tauchen

Frank F. schrieb:
> die Information bekam, dass meine Flasche ja gar keinen Gefahrengutaufkleber hätte und das bei
> einer Fahrzeugkontrolle ziemlich teuer werden könnte. Außerdem müßten noch die Ventile geschützt
> sein. Diesen Hinweis habe ich noch nie bekommen, zudem habe ich diese Aufkleber auch noch nicht

Hier nochmal für übereifrige TB-Besitzer und Polizisten:

Gemäß ADR, Randnummer 2009, sind von den Vorschriften der Anlage A (Schutzkappen für Ventile, bzw. Beförderung in geeigneten Behältnissen, Kennzeichnung des Fahrzeuges, etc.) ausgenommen:

Beförderungen gefährlicher Güter, die von PRIVATPERSONEN durchgeführt werden, sofern die betreffenden Güter einzelhandelsgerecht abgepackt und zum persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind. Dies gilt, solange die in ADR, Randnummer 10 011, festgesetzte begrenzte Menge von 1000 kg Bruttomasse nicht überschritten wird. (Bei Pressluft: 1000 kg  =  ca. 60 Stk. 10l-Geräte)


altes.tauchen -> Technik --> Ventilschutz   Letzte Änderung: 11.12.23 Seitenanfang